Prof. Dr. Dirk Heckmann

Prof. Dr. Dirk Heckmann war seit 1996 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, bevor er im Oktober 2019 an die Technische Universität München auf den neu errichteten Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung berufen wurde. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen im Schnittfeld von IT und Recht, insbesondere im Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht, E-Government, E-Health und Künstliche Intelligenz.

2003 wurde Prof. Dr. Dirk Heckmann zum nebenamtlichen Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt, 2007 in den Expertenkreis des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung und 2018 in die Datenethikkommission der Bundesregierung berufen. Seit 2014 ist er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik, seit 2018 Direktor am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation bidt.


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